Sonstige Berichte

Festlegungen des STTV-Präsidiums für den Spielbetrieb ab dem 08.11.2021

Ab dem 08.11.2021 sind in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen die Maßnahmen bei Erreichen der Vorwarnstufe und Überlastungsstufe geregelt. Aktuell befindet sich Sachsen in der Vorwarnstufe. Es handelt sich bei der Landesverordnung um öffentliches Recht, zu dessen Umsetzung wir als Sportverband verpflichtet sind.

Wir sind als Präsidium bemüht, in den nächsten Tagen durch Gespräche mit dem DTTB und dem Landessportbund einheitliche Umsetzungen für den Spielbetrieb zu erreichen. Wir hoffen, dass die neuen Maßnahmen für alle Vereine gut umsetzbar sind und auf Akzeptanz stoßen.

Bei der Vorwarnstufe, die bereits jetzt erreicht ist, gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung: In einer Sporthalle dürfen sich bis zu 10 nicht geimpfte Personen aufhalten, wenn ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig), vorliegt. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Erreichen der Überlastungsstufe gilt lt. Sächsischer Corona-Schutzverordnung: In einer Sporthalle darf sich nur noch eine nicht geimpfte Person (mit den o.a. Tests) aufhalten. Weiterhin aufhalten dürfen sich alle geimpften und genesenen Personen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Das STTV-Präsidium erlässt für den Spielbetrieb des STTV ab dem 08.11.2021 folgende Festlegungen:


Vorwarnstufe - Punkt- und Pokalspielbetrieb

1. Findet ein Punktspiel in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. vier Spieler/innenpro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

2. Finden zwei Punktspiele in der Sporthalle statt, dürfen am Punktspiel max. zwei Spieler/ innen pro Mannschaft teilnehmen, welche nicht geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig) oder ein PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig) ist notwendig. Alle anderen teilnehmenden Spieler/innen müssen geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Es dürfen in einer Sporthalle zur gleichen Zeit max. zwei Punktspiele stattfinden. Wurden mehr als zwei Punktspiele angesetzt, ist/sind das Spiel/die Spiele der niedrigsten Spielklasse(n) zu verlegen.

4. Sollen mehr ungeimpfte Spieler/innen einer Mannschaft im Punktspiel zum Einsatz kommen, ist bei der gegnerischen Mannschaft/den gegnerischen Mannschaften die Anzahl der ungeimpften Personen für dieses Spiel/diese Spiele zu erfragen. Somit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Einsatz von 10 ungeimpften Spieler/innen abweichend von Punkt 1 und 2 zwischen den Mannschaften zu vereinbaren.

5. Während der Punktspiele darf paralleles Training nur von Geimpften oder Genesenen stattfinden. Der Zutritt zu den Sporthallen von anderen Personen (Zuschauer, Eltern usw.) während der Punktspiel- und Einspielzeit darf nur erfolgen, wenn diese geimpft oder genesen sind. Mit diesen Festlegungen wird gewährleistet, dass die max. Anzahl von 10 ungeimpften Personen in einer Sporthalle nicht überschritten wird.

6. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf-, Genesenen- oder Testnach- weise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler.

7. Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
• PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
• PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig.
Ein Test wird anerkannt, wenn er von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, überwacht und bestätigt wurde.

Der PoC-Antigen-Schnelltest als Selbsttest kann auch in der Sportstätte unter Aufsicht der beiden Mannschaftsleiter erfolgen. Die Notwendigkeit der Durchführung eines Selbsttests am Spielort muss vom zu Testenden 72 Stunden vor Spielbeginn bei den Mannschaftsleitern angezeigt werden.
Die Zustimmung der beiden Mannschaftsleiter für die Durchführung muss vorher vorliegen. Der zu Testende verpflichtet sich einen Test in Originalverpackung zum Spielort mitzubringen. Weder der Heim- noch der Gastverein müssen Selbsttests zur Verfügung stellen.

Überlastungsstufe - Punkt- und Pokalspielbetrieb

Wird die Überlastungsstufe erreicht, wird der Spielbetrieb im 2G-Modell durchgeführt. Alle ungeimpften Sportler dürfen an den Punk- und Pokalspielen des STTV nicht mehr teilnehmen. Vor dem jeweiligen Punkt- oder Pokalspiel überprüfen die beiden Mannschaftsleiter gemeinsam die Impf- und Genesenennachweise aller am Punktspiel teilnehmenden Spieler/innen. Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass keine ungeimpften Personen die Sportstätte betreten.

Den Stadt- und Kreisfachverbänden wird in enger Abstimmung mit ihren Vereinen erlaubt, den Spielbetrieb ganz oder teilweise auszu- setzen, wenn die Überlastungsstufe erreicht ist. Der Nachwuchsspielbetrieb sollte nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben.

Landes- und Bezirksmeisterschaften in der Vorwarn- und Überlastungsstufe

Die Landes- und Bezirksmeisterschaften werden bis auf Widerruf im 2G-Modell durchgeführt. Das heißt, zu den Landes- und Bezirkseinzelmeisterschaften dürfen die Sporthalle nur noch Sportler, Eltern, Betreuer und Trainer betreten, wenn diese geimpft oder genesen sind. Der entsprechende Nachweis ist vor Betreten der Sporthalle vorzulegen. Für Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren gilt keine Nachweispflicht.

Thomas Neubert i.A. des Präsidium des STTV
Holger Weß

Als Webmaster und stellvertr. Abteilungsleiter kommt Holger natürlich auch nicht drum herum ab und zu mal einen Bericht zu verfassen - meist allgemeiner Natur. Momentan verschiebt er seine Prioritäten als B-Lizenz Trainer immer mehr in Richtung Nachwuchstraining. Außerdem begleitet er Ehrenämter im Sächsischen Tischtennisverband als Fachwart für Jugendsport sowie als Staffelleiter im Spielbezirk Ostsachsen.

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